Schulordnung

Schulordnung


Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, in dem Respekte, Rücksichtnahme und
Hilfsbereitschaft einen hohen Stellenwert haben. Alle Beteiligten sollen sich
positiv in diese Gemeinschaft einbringen nach unserem Motto
„Miteinander leben“.

  1. Unterrichtsbeginn: Vor dem ersten Läuten warten die Schüler im Hof; nur bei Regen und starker Kälte können sie sich im vorderen Flur zwischen Aufgang A und D aufhalten. Für Schüler, die später Unterricht haben, gilt dasselbe; sie verhalten sich ruhig. Wenn eine Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn nicht gekommen ist, informiert der Klassensprecher die Schulleitung. Fachräume dürfen erst bei Anwesenheit der Lehrkraft betreten werden.

  2. Verlassen des Schulgeländes: Während der Unterrichtszeit und den Pausen darf das Schulgelände ohne Erlaubnis der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft nicht verlassen werden.

  3. Große Pausen: Die Schüler gehen in den Schulhof; nur bei Regen bleiben sie auf ein besonderes Klingelzeichen hin im Klassenzimmer. Die Aufsicht in den Gängen wird von Schülern der Klassen 9 im Wechsel unter Kontrolle der Aufsicht führenden Lehrkraft durchgeführt. Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte (auch von der Grundschule) und Schüler ist zu folgen. Rennen und Ballspielen sind im Haus nicht erlaubt. Im Hof kann mit Softbällen gespielt werden. Bei allen Spielen ist auf kleinere Schüler, vor allem aber auf Grundschüler Rücksicht zu nehmen. Der Bereich vor dem Pavillon und der Platz mit den Spielgeräten sind der Grundschule vorbehalten. In den Grünanlagen hinter dem Schulhaus darf nicht gespielt werden, damit Büsche und Pflanzen nicht zertreten werden.

  4. Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus besteht Rauch- und Alkoholverbot. Im Übrigen sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten.

  5. Toilettenbenutzung: Die Toiletten dürfen nur zum Austreten aufgesucht werden. Sie sind sauber zu halten. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

  6. Ordnung in den Zimmern: Bei Unterrichtsende und beim Verlassen der Schulräume sind Papier und anderer Abfall wegzuräumen. Die Tafel ist zu putzen. Wenn das Zimmer hinterher nicht mehr benutzt wird, ist aufzustuhlen. Der letzte unterrichtende Lehrer schließt ab. Abzuschließen ist auch, wenn die Schüler in der die große Pause gehen oder wenn die Klasse einen Fachraum aufsucht und Sachen im Raum bleiben. Die Klasse muss die Lehrkraft evtl. darauf hinweisen. Der Schlüsseldienst schließt nach den großen Pausen wieder auf und bringt den Schlüssel zum Schlüsselbrett zurück. Bei Sachbeschädigungen fordert die Stadt Kostenersatz.

  7. Die Schüler tragen schulgerechte Kleidung.

  8. Wie in den einleitenden Grundsätzen genannt, wird keine Beleidigung und Ausübung von seelischem Druck oder körperlicher Gewalt geduldet.

  9. Wer Wertsachen oder Geld in die Schule mitnimmt, handelt auf eigene Gefahr. Im Sportunterricht können Geldbeutel oder teure Uhren beim Sportlehrer abgeben.

  10. Handys und andere elektronische Geräte sind auf dem gesamten Schulgelände nicht zu nutzen und ausgeschaltet und nicht sichtbar zu verstauen. Werden sie im Schulgelände verwendet oder sind sie auf Empfang, werden sie eingezogen.

  11. Unfälle im Schulhaus, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen außerhalb des Hauses sind dem Sekretariat zu melden, damit die Schulversicherung informiert werden kann.

  12. Bei Befreiung vom Sportunterricht muss eine ärztliche Bescheinigung mit Angabe der Dauer vorgelegt werden.

  13. Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich im Voraus zu beantragen: für 1 Std. beim Fachlehrer für 1 oder 2 Tage beim Klassenlehrer, für längere Zeit bei der Schulleitung. Grundsätzlich können solche Genehmigungen nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmenfällen gegeben werden.

  14. Krankmeldungen/Entschuldigungen: Entsprechend der Schulbesuchsverordnung ist eine Verhinderung am Unterrichtsbesuch unverzüglich der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer mitzuteilen: telefonisch (133-4573), per Fax (133-4580), per E-Mail (poststelle@hebel-realschule-ka.schule.bwl.de), schriftlich oder mündlich. Im Falle einer telefonischen oder elektronischen Benachrichtigung ist binnen drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen. Erfolgt die Entschuldigung nicht oder nicht fristgerecht, gilt das Fehlen als unentschuldigt (mit entsprechenden Konsequenzen der Notenbildungsverordnung) Wir bitten dringend darum, bereits früh am ersten Fehltag die Schule zu informieren. So können Eltern und die Schule sicher sein, dass dem Kind nicht etwas auf dem Schulweg zugestoßen ist.
    Entlassung aus dem Unterricht: Nur nach Absprache mit den nachfolgenden Lehrkräften und nur nach Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten mit Abmeldeschein, der von den Erziehungsberechtigten unterschrieben an die Schule zurückgegeben wird.
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